Zulassung

Die Kurklinik Strandrobbe Neptunweg GmbH erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V und § 107 Abs. 1 SGB V und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V.

Es liegen Preisvereinbarungen mit allen gesetzlichen Krankenkassen vor. Eine Offenlegung eines oder mehrerer Verträge ist uns aus Datenschutzgründen nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die vollständige Erklärung können Sie hier lesen.

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