Kurantrag

Verordnung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Mutter-/Vater-Kind Vorsorgemaßnahme

Vorsorgeuntersuchungen nach § 24 SGB V im Rahmen der präventiven Ausrichtung verfolgen das Ziel, unter Berücksichtigung der Lebenszusammenhänge (Kontextfaktoren) den entsprechenden Gesundheitsrisiken und bestehenden Erkrankungen im Rahmen stationärer Leistungen und ganzheitlicher Therapie unter Einbeziehung des interdisziplinären Teams der Fachklinik entgegen zu wirken. Den psychosozialen Problemsituationen wird Rechnung getragen (Partnerschafts- und Erziehungskonflikte).

Hier finden Sie die für Sie wichtigen Formulare als Download:

Hinweise zum Formular 61

Um prüfen zu lassen, ob die Krankenkassen leistungsrechtlich zuständig sind oder beispielsweise die Rentenversicherung, muss das Formular 61 ausgefüllt werden. Folgende Hinweise sind dabei zu beachten:

Nur Teil A ausfüllen

Wenn in der Praxis nicht klar ist, ob die Krankenkasse für den Patienten zuständig ist, können Ärzte die Zuständigkeit prüfen lassen. Dazu füllen sie ebenfalls nur Teil A aus und übermitteln ihn an die Krankenkasse.

Teile B bis D ausfüllen

Erst wenn klar ist, dass die Krankenkasse für die Rehabilitationsleistung zuständig ist, sind die Teile B bis D auszufüllen und an die jeweilige Krankenkasse zu übermitteln.

Sollte Ihr Arzt weitere Informationen benötigen, so kann er sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung  www.kbv.de weiter informieren.

Hinweis zum Formular 64 

Auf Formular 64 können Leistungen der medizinischen Vorsorge allein für Mütter oder Väter, aber auch als Mutter- / Vater-Kind-Leistung verordnet werden. Maßgebend für die Verordnung ist allerdings die Indikation für die Mutter beziehungsweise den Vater.

Hinweis zum Formular 65

Auf dem Formular 65 bescheinigen Vertragsärzte die Behandlungsnotwendigkeit von Kindern, die im Rahmen von Leistungen der medizinischen Rehabilitation / -Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß §§ 41, 24 SGB V in eine Rehabilitations- / Vorsorgeeinrichtung mit aufgenommen werden sollen. Kommen mehrere Kinder mit zur Vorsorge, wird für jedes Kind ein solches Attest benötigt.

Stand: Juli 2019

 

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